Schulordnung

In unserer Schule begegnen sich täglich viele Menschen. Um das Zusammenleben für alle sinnvoll und angenehm zu gestalten, gibt es diese Schulordnung:

Die Grundlage für das Zusammenleben Aller (Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung und anderes Personal) bilden gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt, Höflichkeit und Pünktlichkeit.
Jüngere Schüler respektieren ältere Schüler und ältere Schüler nehmen Rücksicht auf jüngere Schüler.
Im Umgang miteinander sind wir ein positives Vorbild.

Um Probleme zu vermeiden:

  • benehme ich mich in und außerhalb der Schule so, dass ich meine Schule gut vertrete.
  • bin ich höflich zu anderen und beleidige, schlage oder belästige niemanden – auch nicht zum Spaß.
  • verlasse ich das Schulgelände während der Schulzeit nicht (siehe Gebäudeplan) und beschädige kein Eigentum.
  • schiebe ich mein Fahrrad und meinen (Motor-)Roller und trage mein Skateboard auf dem Schulgelände.
  • spiele ich nicht mit Dingen, die mich oder andere verletzen können. Beim Spielen muss jeder auf andere achten. Um Verletzungen zu vermeiden, werden nur weiche Bälle benutzt. Das Fußballspielen mit einem festen (Leder-)Ball ist nur in einem Bereich (siehe Gebäudeplan) möglich. Das Spielen mit Basketbällen ist nur auf dem ausgewiesenen Platz erlaubt.
  • bringe ich keine Drogen (z.B. Zigaretten und Alkohol) mit und konsumiere sie nicht. Ich bringe keine Gegenstände mit, die andere verletzen könnten. Auch das Mitbringen von Wasserspritzpistolen ist verboten.
  • sind die Handys der Schüler ab 7.30 Uhr ausgeschaltet (über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft). Eine Benutzung ist nur in der Mittagspause (entweder von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr oder von 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr) auf dem Schulgelände gestattet.
  • trage ich aus Rücksichtnahme und Respekt vor anderen angemessene und gepflegte Kleidung während der Unterrichtszeit.
  • esse ich während des Unterrichts nicht. Wasser trinken ist erlaubt. Besondere Regelungen gelten für Fachräume.


Verstöße gegen diese Regeln haben pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

Stand: 22.06.2022