Trainingsraum

Das Trainingsraumkonzept wird an der STS – wie auch an über 100 weiteren Schulen bundesweit -
mit überwiegend positiven Ergebnissen durchgeführt. Das Prinzip lautet:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  • Jede/r muss stets die Rechte der anderen respektieren.

In Übereinstimmung mit dem Kollegium und dem Schulelternbeirat wurde Folgendes beschlossen:

  1. Der Trainingsraum ist mindestens von der 3. bis zur 6. Unterrichtsstunde mit einer Lehrkraft besetzt.
  2. Bei gravierender Störung des Unterrichts wird der Schüler / die Schülerin von der Lehrkraft ausdrücklich ermahnt („gelbe Karte“). Eine erneute Störung führt zu einer Verweisung in den Trainingsraum. Hier soll der Schüler / die Schülerin sein / ihr Verhalten ohne den Stress der Konfliktsituation und wenn nötig mithilfe eines neutralen Pädagogen schriftlich reflektieren. Bis zur Rückkehr in die Klasse – nach der nächsten Pause - wird er / sie außerdem in Einzelarbeit den Klassenlehrstoff bearbeiten.
    Ihm / Ihr wird damit Hilfe angeboten das Sozialverhalten zu verbessern und Eigenverantwortung einzuüben. Der Klasse wird ein ruhiger und effektiver Unterricht in freundlicher Lernatmosphäre ermöglicht.
  3. Falls der Schüler/die Schülerin sich weiterhin nicht an die Regeln für einen störungsfreien Unterricht hält, werden zusätzlich nachfolgende Maßnahmen durchgeführt:

Ab dem 2. Trainingsraumbesuch werden die Eltern schriftlich informiert. Der Schüler/die Schülerin bleibt bis zum Ende des Schultages im Trainingsraum.

Beim 3. Trainingsraumbesuch führt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin ein Elterngespräch. Bis zum Termin dieses Gesprächs nimmt der Schüler/die Schülerin nicht am Unterricht seiner/ihrer Klasse bzw. Kurse teil, sondern bearbeitet entsprechende Aufgaben im Trainingsraum.

Beim 4. Trainingsraumbesuch werden die Eltern wieder schriftlich informiert. Außerdem wird dem Schüler/ der Schülerin ein Gespräch mit der Schulsozialpädagogin - außerhalb der Unterrichtszeit -  angeboten. Der Schüler/die Schülerin bleibt bis zum Ende des Schultages im Trainingsraum.

Der  5. Trainingsraumbesuch führt zu einer Klassenkonferenz. Der Schüler / die Schülerin verbleibt so lange im Trainingsraum (siehe 3. Besuch), bis die Klassenkonferenz stattgefunden hat.

Sollte sich der Schüler / die Schülerin auch im Trainingsraum nicht an die Regeln halten, wird er / sie von der Schulleiterin bis zu einem klärenden Gespräch mit den Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch ausgeschlossen.

Die Trainingsraumbesuche werden dokumentiert und in den Schüler/innenakten vermerkt.