Schulkonferenz

In der Schulkonferenz der Stadtteilschule engagieren sich 2 Schüler, 3 Elternvertreter/innen und 5 Lehrer/innen. Geleitet wird die Konferenz durch den Schulleiter. Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beschlussfassung, in der Lehrer/innen, Schüler/innen sowie Eltern zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.

Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen aussprechen. Die Empfehlungen müssen auf der nächsten Gesamtkonferenz auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Entscheidungsrechte und Anhörungsrechte finden Sie im Hessischen Schulgesetz (HSchG) in den §§ 129 und 130.